Verwaltungsgericht Berlin weist Klage der SGP gegen Verfassungsschutz ab
Das Urteil, gegen das die SGP in Berufung gehen wird, öffnet die Tür für die Überwachung und Unterdrückung jeglicher Opposition gegen Kapitalismus und staatliche Willkür.
Die SGP hat im März 2019 dagegen geklagt, dass sie im Verfassungsschutzbericht 2017 genannt und als „linksextremistisch“ eingestuft wird. Mit ihrem Angriff auf die SGP will diese kriminelle Behörde einen Präzedenzfall für eine neue Gesinnungsjustiz schaffen, mit der jeder verfolgt werden kann, der die reaktionäre soziale und politische Entwicklung kritisiert. Streikende Arbeiter werden dann ebenso verfolgt wie Buchhändler, die marxistische Literatur verkaufen, oder kritische Künstler, Journalisten und Intellektuelle. Wenn die rechte Verschwörung im Staatsapparat nicht gestoppt und die SGP nicht verteidigt wird, ist der Damm für noch viel weitgehendere Maßnahmen gebrochen.
Der Verfassungsschutz greift die SGP an, weil sie sich dem massiven Rechtsruck entgegenstellt und damit der breiten Opposition in der Bevölkerung Ausdruck verleiht. Jede Opposition gegen soziale Ungleichheit, Umweltzerstörung, staatliche Repression, militärische Aufrüstung und andere Missstände der kapitalistischen Gesellschaft soll eingeschüchtert und unterdrückt werden. Über die Klage der SGP ist bisher nicht entschieden worden. Das zuständige Verwaltungsgericht Berlin hat noch keinen Verhandlungstermin festgesetzt. Das Innenministerium sah sich aber gezwungen, im „Verfassungsschutzbericht 2019“ auf die Klage zu reagieren und einige Änderungen vorzunehmen.
Das Urteil, gegen das die SGP in Berufung gehen wird, öffnet die Tür für die Überwachung und Unterdrückung jeglicher Opposition gegen Kapitalismus und staatliche Willkür.
Der stellvertretende Vorsitzende der Sozialistischen Gleichheitspartei (SGP) verteidigte am 18. November das Recht auf eine sozialistische Umgestaltung der Gesellschaft in einer starken Rede vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Der neue Verfassungsschutzbericht zeigt in aller Deutlichkeit, dass vom Verfassungsschutz und den staatlichen Sicherheitskräften die größte Gefahr für Demokratie und Freiheit ausgeht.
Die SGP hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesinnenministerium erhoben, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz sie rechtswidrig als „linksextremistisch“ einstuft und geheimdienstlich beobachtet.
Bundesregierung und etablierte Parteien reagieren auf den rechtsextremen Terror in Hanau mit dem Ruf nach dem starken Staat und der massiven Aufrüstung der Sicherheitsbehörden, die eng mit den rechten Terrornetzwerken verbunden sind.
Der Berliner Senat hat die Klimabewegung „Ende Gelände“, die mehrere Massenproteste gegen den Braunkohletagebau organisiert hat, in ihrem Verfassungsbericht als „linksextremistisch“ eingestuft
Hans-Georg Maaßen, der von 2012 bis 2018 das Bundesamt für Verfassungsschutz leitete, hat in der Weltwoche einen ausführlichen Beitrag veröffentlicht, den man nur als faschistisches Manifest bezeichnen kann.
Zwei Jahre nach dem Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia“ hat die Staatsanwaltschaft sämtliche Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber der Website eingestellt.
Die Einstellung erfolgte, nachdem der skandalöse Angriff auf die Kunst und Meinungsfreiheit massive Proteste in der Öffentlichkeit ausgelöst hatte
Am 20. August letzten Jahres hatte die Gruppe „Lebenslaute“ in Köln mit klassischer Musik gegen den Verfassungsschutz protestiert. Nun sind gegen zwanzig von ihnen Bußgelder verhängt worden.
Das Ganze ist ein durchsichtiger Versuch, die wachsende Empörung über die AfD zu dämpfen, den Staat und den Verfassungsschutz zu stärken und das Vertrauen in sie wieder herzustellen.